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Die Post - Einschreiben
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Die Post - Einschreiben
Leider hatte ich wieder mal eine verloren gegangene Sendungen zu beklagen und da der Wert des Inhalts über 100 Franken lag erfolgte der Versand per Einschreiben. Meine Erfahrung: Einschreiben bringt bei Briefmarken überhaupt nichts!!! In den aktuellen AGB der Post Absatz 4.4.6 findet sich der folgende Passus:
e. wenn die Sendung frankaturungültige Wertzeichen, numismatische Münzen und Banknoten, Gutscheine, Mobiltelefone, Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. mobile Musikplayer, TV-Geräte), Computer, Computerbestandteile oder Laptops enthält,
D.h. das einzige was bei Briefmarken noch Sinn macht ist der Aufpreis für Sendungsverfolgung, aber alles andere ist rausgeworfenes Geld. Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?
e. wenn die Sendung frankaturungültige Wertzeichen, numismatische Münzen und Banknoten, Gutscheine, Mobiltelefone, Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. mobile Musikplayer, TV-Geräte), Computer, Computerbestandteile oder Laptops enthält,
D.h. das einzige was bei Briefmarken noch Sinn macht ist der Aufpreis für Sendungsverfolgung, aber alles andere ist rausgeworfenes Geld. Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?
Zuletzt von SwissSabai am So März 03, 2019 12:11 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
SwissSabai- Anzahl der Beiträge : 31
Anmeldedatum : 14.11.18
Re: Die Post - Einschreiben
Hallo SwissSabai
Danke dass du einen eigenen Tread dazu eröffnet hast.
Denn dieses Problem hat ja nichts mit Ricardo zu tun.
Ich sehe das mit der Haftung anders.
Ich musste mich, da ich ja auch viel ins Ausland verkaufe, darüber Schlau machen. Manchmal ist es auch sinnvoller, gerade ins Ausland, etwas als Maxibrief zu versenden denn als Paket.
Hier findest du weiterführende Informationen.
https://www.post.ch/-/media/post/gk/dokumente/logistik-wertvolles-sicher-versenden.pdf?la=de&vs=8
Gruss
Bytebull
Danke dass du einen eigenen Tread dazu eröffnet hast.
Denn dieses Problem hat ja nichts mit Ricardo zu tun.
Ich sehe das mit der Haftung anders.
Ich musste mich, da ich ja auch viel ins Ausland verkaufe, darüber Schlau machen. Manchmal ist es auch sinnvoller, gerade ins Ausland, etwas als Maxibrief zu versenden denn als Paket.
Hier findest du weiterführende Informationen.
https://www.post.ch/-/media/post/gk/dokumente/logistik-wertvolles-sicher-versenden.pdf?la=de&vs=8
Gruss
Bytebull
Bytebull- Anzahl der Beiträge : 66
Anmeldedatum : 14.07.18
Re: Die Post - Einschreiben
Ich hatte eben Diskussionen mit einem eBay-Verkäufer aus Deutschland von dem nun eine Sendung verloren ging und der sich mit der CH-Post vertraut gemacht hat und einem Ricardo-Verkäufer aus der Schweiz bei dem die Sendung an mich von der Post schwer beschädigt und sämtliche Briefmarken zerstört worden sind.
Der Unterschied scheint in frankaturgültig (Valoren B) und frankaturungültig zu liegen. Beide Sendungen enthielten frankaturungültige Wertzeichen (ET-gestempelt) und die Post stellt sich auf den Standpunkt, dass diese nicht versichert seien (AGB 4.4.6.e). Anders verhielte es sich, wenn mir der Verkäufer frankaturgültige Wertzeichen zugeschickt hätte (Valoren B), dann wäre die Sendung als Brief bis 500 CHF versichert gewesen.
So gesehen scheint mir A-Post Plus eine wesentlich vorteilhaftere Versandmethode zu sein als Einschreiben. Was meint ihr? Liegt der Unterschied wirklich in der Frankaturgültigkeit der Wertzeichen?
Der Unterschied scheint in frankaturgültig (Valoren B) und frankaturungültig zu liegen. Beide Sendungen enthielten frankaturungültige Wertzeichen (ET-gestempelt) und die Post stellt sich auf den Standpunkt, dass diese nicht versichert seien (AGB 4.4.6.e). Anders verhielte es sich, wenn mir der Verkäufer frankaturgültige Wertzeichen zugeschickt hätte (Valoren B), dann wäre die Sendung als Brief bis 500 CHF versichert gewesen.
So gesehen scheint mir A-Post Plus eine wesentlich vorteilhaftere Versandmethode zu sein als Einschreiben. Was meint ihr? Liegt der Unterschied wirklich in der Frankaturgültigkeit der Wertzeichen?
SwissSabai- Anzahl der Beiträge : 31
Anmeldedatum : 14.11.18
Re: Die Post - Einschreiben
Hallo SwissSabai
Mein Vater war Anwalt, deshalb bin ich da ein bisschen vorbelastet
Die AGB berufen sich aus meiner Sicht auf den "normalen" Postverkehr.
Bei dem Link mit dem PDF steht:
"Übrige Güter
Darunter fallen sämtliche nicht unter den obigen Definitionen
genannten Güter (u.a. numismatische Münzen aus Nicht-/Edelmetall)."
Für mich heisst das, dass der Wert vom Inhalt nicht mehr als 40'000.00 betragen darf und bei einem Einschreiben 500.00, bei A-Post Plus 100.00 gedeckt wären.
Wer hat dir denn die Auskunft gegeben dass man sich auf die AGB beruft?
Wenn es ein Schalterbeamter war, würde ich das eh nicht akzeptieren.
Wenn es jemand von der Post, ich meine in Bern oder so war, würde ich mal nachfragen, was denn diese Beschreibung genau bedeutet?
Man könnte natürlich noch weiter gehen, hat man eine offizielle Verfügung, könnte man Einsprache machen und es vor Gericht abklären lassen.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass ein Schaden gedeckt wäre und würde das nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
Gruss
Bytebull
Mein Vater war Anwalt, deshalb bin ich da ein bisschen vorbelastet
Die AGB berufen sich aus meiner Sicht auf den "normalen" Postverkehr.
Bei dem Link mit dem PDF steht:
"Übrige Güter
Darunter fallen sämtliche nicht unter den obigen Definitionen
genannten Güter (u.a. numismatische Münzen aus Nicht-/Edelmetall)."
Für mich heisst das, dass der Wert vom Inhalt nicht mehr als 40'000.00 betragen darf und bei einem Einschreiben 500.00, bei A-Post Plus 100.00 gedeckt wären.
Wer hat dir denn die Auskunft gegeben dass man sich auf die AGB beruft?
Wenn es ein Schalterbeamter war, würde ich das eh nicht akzeptieren.
Wenn es jemand von der Post, ich meine in Bern oder so war, würde ich mal nachfragen, was denn diese Beschreibung genau bedeutet?
Man könnte natürlich noch weiter gehen, hat man eine offizielle Verfügung, könnte man Einsprache machen und es vor Gericht abklären lassen.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass ein Schaden gedeckt wäre und würde das nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
Gruss
Bytebull
Bytebull- Anzahl der Beiträge : 66
Anmeldedatum : 14.07.18
Re: Die Post - Einschreiben
Bis jetzt habe ich noch keine verlorenen Sendungen gehabt. Jedoch schon einige normale A-Post Briefe an Schweizer Adressen die ins Ausland fehlgeleitet wurden. Das längste waren 8 Wochen Laufzeit bis die Briefe in der Schweiz zugestellt wurden. Diese letzte Sendung hatte ich abgeschrieben und dem Käufer das Geld zurückgegeben. (Fr. 10.00)
Sendungen mit höherem Wert versende ich auch per Einschreiben. Es ist für mich ein Beleg, dass die Sendung weg ist und ich kann über Track&Trace die Zustellung überprüfen. Ich habe auch schon mit A-Post Plus verschickt. Auch das hat funktioniert.
In deinem ersten Beitrag erwähnst du Art. 4.4.6 Der AGB Post. Dieser Artikel bezieht sich aber auf Einschreibe Briefe ins Ausland.
Für Inland Einschreibebriefe gibt es diesen Ausschluss nicht.
Für Auslandbriefe gelten aber auch betreffend Zollvorschriften andere Bedingungen.
Für Briefe aus dem Ausland gelten sowieso die AGB der Ausländischen Post und da ist der Absender gefordert.
Wegen der Versicherung bzw Haftung der Post würde ich keinen Brief mit Einschreiben versenden. Es wäre bei einem Totalverlust wahrscheinlich recht schwierig den Beweis zu erbringen, was überhaupt im Brief verpackt war. Bei Beschädigung sieht es etwas anders aus, wenn der beschädigte Inhalt vorhanden ist.
Sehr wertvolle Briefmarken würde ich nicht mit der Post versenden. Da würde ich auf der Gemeinde eine Tageskarte holen und würde persönlich vorbeigehen. Bei einer persönlichen übergabe kann der Käufer gleich beurteilen ob er das erhält was er gekauft hat. Und wenn der Käufer das Geld nicht auf dem Tisch hat, gehe ich mit der Marke wieder nach Hause.
Gruss PitschLe
Sendungen mit höherem Wert versende ich auch per Einschreiben. Es ist für mich ein Beleg, dass die Sendung weg ist und ich kann über Track&Trace die Zustellung überprüfen. Ich habe auch schon mit A-Post Plus verschickt. Auch das hat funktioniert.
In deinem ersten Beitrag erwähnst du Art. 4.4.6 Der AGB Post. Dieser Artikel bezieht sich aber auf Einschreibe Briefe ins Ausland.
Für Inland Einschreibebriefe gibt es diesen Ausschluss nicht.
Für Auslandbriefe gelten aber auch betreffend Zollvorschriften andere Bedingungen.
Für Briefe aus dem Ausland gelten sowieso die AGB der Ausländischen Post und da ist der Absender gefordert.
Wegen der Versicherung bzw Haftung der Post würde ich keinen Brief mit Einschreiben versenden. Es wäre bei einem Totalverlust wahrscheinlich recht schwierig den Beweis zu erbringen, was überhaupt im Brief verpackt war. Bei Beschädigung sieht es etwas anders aus, wenn der beschädigte Inhalt vorhanden ist.
Sehr wertvolle Briefmarken würde ich nicht mit der Post versenden. Da würde ich auf der Gemeinde eine Tageskarte holen und würde persönlich vorbeigehen. Bei einer persönlichen übergabe kann der Käufer gleich beurteilen ob er das erhält was er gekauft hat. Und wenn der Käufer das Geld nicht auf dem Tisch hat, gehe ich mit der Marke wieder nach Hause.
Gruss PitschLe
PitschLe- Anzahl der Beiträge : 97
Anmeldedatum : 07.08.18
Ort : Aargau
Re: Die Post - Einschreiben
Es ist schon richtig dass die AGB auf Auslandsendungen referenziert, jedoch steht bei der Beschreibung über Einschreiben, dass für übrige Güter ebenfalls eine Haftung besteht.
Man müsste in solch einem Fall energischer nachfragen, welches nun Gültigkeit hat.
Gruss
Bytebull
Man müsste in solch einem Fall energischer nachfragen, welches nun Gültigkeit hat.
Gruss
Bytebull
Bytebull- Anzahl der Beiträge : 66
Anmeldedatum : 14.07.18
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